Work&Travel-Veranstalter
Ein binationales Abkommen zwischen Deutschland und Neuseeland ermöglicht es jungen Deutschen zwischen 18 und 30 Jahren, das Working Holiday-Visum zu beantragen und damit 12, bei Verlängerung bis zu 15, Monate reisender- und arbeitenderweise auf dem Inselstaat zu verbringen. Damit soll der kulturelle Austausch zwischen beiden Ländern gefördert werden.
Working Holidays von Magdalena Taube