Anwendung des US-Copyright-Gesetzes in Australien

Zur Usurpierung Öffentlicher Rechte durch die USA

Noch unter Obamas Vorgänger Bush wurde ein Freihandelsabkommen mit Australien unterzeichnet, womit eine Anwendung des umstrittenen US-Copyright-Gesetzes DMCA verbunden ist.

Das Kapitel 17 des Abkommens erwähnt nicht nur Copyright-Verträge wie die Berner Convention oder die WIPO-Copyrightvereinbarungen (TRIPS) als Grundlage des Abkommens sondern auch ausdrücklich die Übernahme des Umgangs der USA mit Softwarepatenten durch Australien.
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Umgehen von Mechanismen zur Nutzungskontrolle von digitalen Medien sowie von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe gestellt wird.

Viele dieser Bestimmungen würden eigentlich dem australischen Copyright Amendment Act 2000, auch Digital Agenda genannt, widersprechen.
Folge: heftige Kritik etwa von Open-Source-Vereinigungen sowie auch von Aborigine-Verbänden wegen des im Abkommen festgehaltenen "freien Zugangs zu natürlichen Ressourcen". Trotz solcher Bedenken gab es einen Konsenz der australischen politischen Parteien beim Freihandelsabkommen mit den USA.

Neue Nahrung erhhielt die ganze Diskussion im Januar 2012 als Wiki zum Protest gegen zwei amerikanischen Gesetzehttp://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:SOPA_initiative/Learn_more, SOPA und PIPA, eine Zeit lang seine Seiten in England sperrte. Letztlich dürfe es dabei auch um Enthüllungen von Wikileaks gehen, denen ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Exkurs: Kampf um öffentliche Inhalte in Deutschland

Hier ein hochinteressanter Artikel zu dem Thema, wo es zunächst um die Allmende aber dann im weitesten Sinne um die Aneignung von Kollektivbesitz geht. Ähnliches erleben wir ja auch durch das sogenannte (von wem sogenannt?) "Depublizieren" von Inhalten der Öffentlich-Rechtlichen Sender, d.h. der Löschung von Inhalten, die wir alle bezahlt haben, aufgrund des Drucks von Privatunternehmen, Zeitungsverlage, Privatsender usw., http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/internet/depublizieren101.html. Ein Diebstahl sondergleichen!
Im Juni 2011 schlossen sich über achtzig mittelständische deutsche Lokalzeitungen mit einer Gesamtauflage von 1,4 Millionen Exemplaren der Klage acht bedeutender Zeitungsverlage gegen die Tagesschau-App an. Professioneller Journalismus koste Geld, hieß es, und der dürfe nicht ohne Gegenleistung von Internetportalen verwertet werden. Die Verlage argumentieren, die kostenlosen Angebote der gebührenfinanzierten Sender bedrohten die Existenz der Verlage.
Die Tagesschau konterte, es handle sich keineswegs um etwas "Presseähnliches" sondern um einen vereinfachten Zugang zu einem Internetangebot.