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Voraussetzungen zum Erhalt des Working Holiday Visums

Visumsantrag

Nicht jeder kann das begehrte Working-Holiday-Visum erhalten. Zur erfolgreichen Beantragung sind ein paar Bedingungen zu erfüllen:

  • Um ein Working-Holiday-Visum bewerben können sich u.a. deutsche Staatsbürgen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, aber bisher noch keine Schweizer oder Österreicher.
  • Antragsteller eines Arbeitsurlaubsvisums dürfen keine unselbstständigen Kinder haben, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.
  • Bewerber müssen versichern, weder unter physischen noch unter psychischen Krankheiten zu leiden. Sollte dies der Fall sein, muss einer der Vertragsärzte in Deutschland zur medizinischen Untersuchung aufgesucht werden.
    Adressen sind über die Australische Botschaft zu erfahren.
  • Deutsche Staatsangehörige können das Working-Holiday-Visum nur von Deutschland aus beantragen.
  • Das Visum wird jedem Antragsteller nur ein einziges Mal gewährt. Wer also schon zuvor als Working-Holiday-Reisender in Australien unterwegs war, kann sich kein zweites Mal bewerben....außer er hat während des ersten Working-Holiday-Aufenthaltes mindestens drei Monate als Erntehelfer oder Saisonkraft in einer der ländlichen Gegenden gearbeitet. Voraussetzung ist das Formular 1263 der Einwanderungsbehörde. Vor Arbeitsbeginn sind die vollen Adressdaten des Arbeitgebers und der Arbeitszeitraum anzugeben. Das ganze muss, der Richtigkeit halber, vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Nur dann kann man am Ende seines ersten Working Holiday Aufenthaltes einen Antrag auf ein zweites Jahr stellen.
  • Antragsteller müssen versichern, ausreichend Gespartes auf dem Konto zur Verfügung zu haben, um sich die erste Zeit in Down-Under auch ohne Job leisten zu können. Zudem sollte entweder ein Rückflugticket oder ggf. hinreichend Geld für eines vorhanden sein.
  • Eine der wichtigsten Bedingungen nach Erhalt des Visums: Man darf in Australien nicht länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein. Bei Verstoß gegen diese Regelung droht Ausweisung.
  • Hauptzweck des Australienaufenthaltes ist das Reisen. Gearbeitet werden darf nur, um die Reisekasse wieder etwas aufzufüllen.
  • Der eigene Reisepass muss bei der Einreise nach Australien noch mindestens zwölf Monate gültig sein. Unter Umständen ist vor der Ausreise ein neues Reisedokument beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.

So, und jetzt viel Erfolg!