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Krokodilangriff vor Gericht
Reiseleiter handelte fahrlässigKnapp zwei Jahre nach dem tödlichen Krokodilangriff auf eine deutsche Touristin in Nordaustralien beschäftigt sich erneut ein Gericht mit dem Unglück. Dies berichtete die „RP Online“. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob die Tourismusindustrie im Northern Territory strengere Sicherheitsmaßstäbe anlegen muss, um solchen Attacken künftig besser vorzubeugen. Bei Prozessbeginn am Montag sagte ein Experte aus, dass das Gewässer, wo sich der Angriff ereignete, als krokodilverseucht bekannt war.
„Ich habe niemals gehört, dass in dem Gewässer jemand geschwommen ist“, sagte der Oberwildhüter Garry Lindner vor Gericht. Gerade das Schwimmen sei sehr gefährlich, weil ein Krokodil dann ohne Mühe angreifen könne.Die 24 Jahre alte deutsche Studentin und andere Mitglieder ihrer Reisegruppe waren im Oktober 2002 in einem See im Nationalpark Kakadu im Norden des Landes schwimmen gegangen. Ein vier Meter langes Krokodil zog plötzlich die 24-Jährige unter Wasser und tötete sie. Der Reiseführer bekannte sich später in einer Gerichtsverhandlung der Fahrlässigkeit für schuldig. Er hatte den Touristen gesagt, sie könnten trotz der Warnschilder in der Gegend gefahrlos in dem See baden. Das Gericht verurteilt ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung.

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